Ausschluss
des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis
der beantragten Klasse
In Kraft getreten am 18.12.2010
Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden,
wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)
dieser Klasse besitzt.