§ 29a FeV |
Fahrerlaubnisse
von in Deutschland stationierten |
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In Kraft getreten am 21.10.2015 |
In
Deutschland stationierte Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten
Staaten von Amerika oder Kanadas oder des zivilen Gefolges dieser
Streitkräfte und deren jeweilige Angehörige sind berechtigt,
mit einem im Entsendestaat ausgestellten
Die
Bescheinigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen |
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Anmerkungen:
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Urteile:
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