§ 66 StVG

Verkündung von Rechtsverordnungen

 


In Kraft getreten am 01.04.2012


Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

 


     
Änderungen:    

Anmerkungen:

 

 

 

Urteile: