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      Fahreignungs-Bewertungssystem | 
  
   
    |   Gericht  | 
      Datum  | 
      Aktenzeichen  | 
      Inhalt  | 
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    | VG 
      Neustadt | 
    11.05.2015 | 
    1 L 269/15 | 
    Maßnahmen 
      müssen aufgrund der Neustrukturierung zum 01.05.2015 nicht wiederholt 
      werden, sondern sind durch das Ergreifen des § 4 StVG in der alten 
      Fassung abgedeckt | 
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    | OVG 
      Münster  | 
    27.04.2015 | 
    16 B 226/15 | 
    Die Abweichung 
      vom Tattagsprinzip nach einer Punktereduzierung und sofortige Ergreifung 
      der nächsten Maßnahme ohne eine neue Tat unter Berücksichtigug 
      des Datums der Kenntnisnahme durch die Verwaltungsbehörde erfüllt 
      die Anforderungen der Neufassug des § 4 Abs. 5 und 6 StVG. | 
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    | VG 
      Hannover  | 
    17.04.2015 | 
    15 B 1883/15 | 
    Das VG stuft 
      die "unechte Rückrechnung" im Zusammenhang mit der Punkteermittlung 
      im Zusammenhang mit dem Entscheidungszeitpunkt "Speicherungsdatum" 
      zumindest als bedenklich ein. | 
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    | VGH 
      München  | 
    15.04.2015 | 
    11 BV 15.134 | 
    Erfolgt eine 
      Tat vor dem 01.05.2014 und wird erst danach eingetragen erfolgt keine separate 
      Umrechnung der Bepunktung ( 3 auf 1 Punkt). | 
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    | OVG 
      Münster | 
    14.04.2015 | 
    16 B 257/12 | 
      Anwendung 
        der Regelung des § 4 StVG in der bis zum 04.05.2014 geltenden Fassung. 
        "Die für einen veränderten gesetzgeberischen Willen angeführten 
        Äußerungen im Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses 
        "Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht" vom 19. März 2014 sind 
        -abgesehen von ihrem zeitlichen Abstand zum Gesetzgebungsverfahren -schon 
        nicht dem Gesetzgeber zuzurechnen. Bei den Fachausschüssen handelt 
        es sich um zu diversen Themen einberufene Gremien, bei deren Mitglieder 
        es sich im Wesentlichen um Beamte und Angestellte der jeweils fachlich 
        zugeordneten Landes-und Bundesministerien handelt. 
        Die Arbeitsergebnisse dieser Fachausschüsse können dazu dienen, 
        bei unklarer Gesetzeslage eine einheitliche Verwaltungspraxis herbeizuführen. 
        Eine Neubestimmung des gesetzgeberischen Willens -und damit des verbindlichen 
        Inhalts von Gesetzen -ist diesen Ausschüssen indessen verwehrt." 
        Darstellung der Fallkonstellation mit Lösung   
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    | VGH 
      Mannheim | 
    31.03.2015 | 
    10 S 2417/14 | 
    Der VGH beschäftigt 
      sich mit der Frage ob § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG aufgrund des Tattagprinzips 
      anwendbar und zulässig ist.  
      Im zugrundeliegenden Fall wurde eine Zuwiderhandlung vor dem 01.05.2014 
      begangen, aber erst nach dem 01.05.2014 eingetragen. Weiterhin interessant 
      ist die aufgeworfene Frage, inwieweit bepunktete Zuwiderhandlungen die über 
      eine MPU anläßlich einer Ersterteilung abgeklärt wurden, 
      innherhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems noch herangezogen werden sollen/können. | 
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    | VG 
      Lüneburg | 
    26.03.2015 | 
    1 B 35/15 | 
    Bewertung 
      einer Punktegutschrift nach altem Recht - 
      Der Abzug bei einem Punktestand von bereits 14 Punkten hat nicht zur Folge, 
      dass das Verfahren wieder in den Stand versetzt wird, den es gehabt hätte, 
      wenn die Bescheinigung fristgerecht vorgelegt worden wäre. | 
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    | VG 
      Hannover | 
    25.03.2015 | 
    15 B 1616/15 | 
      | 
      ?  | 
  
   
    | VG 
      Ansbach  | 
    19.03.2015 | 
    AN 10 S 15.00350 | 
    Das Gericht 
      definiert den Begriff des Ergreifens einer Maßnahme | 
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    | VG 
      Regensburg | 
    18.03.2015 | 
    RO 8 K 15.249 | 
      | 
     | 
  
   
    | OVG 
      Münster | 
    02.03.2015 | 
    16 B 104/15 | 
    Für die 
      Beantwortung der Frage, wann sich acht Punkte im Sinne von § 4 Abs. 
      5 Satz 1 Nr. 3 StVG ergeben, kommt es auf den Tag der Begehung 
      der letzten zum Erreichen dieser Punkteschwelle führenden Tat an. Dies 
      ist Ausdruck des nunmehr gesetzlich fixierten Tattagprinzips. Punkte ergeben 
      sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig 
      geahndet wird | 
      | 
  
   
    | OVG 
      Bautzen | 
    25.02.2015 | 
    3 B 225 /14 | 
    Bei 18 Punkten 
      nach alten Recht ist zu prüfen ob noch alle Zuwiderhandlungen zu berücksichtigen 
      und im Fahreignungsregister einzutragen sind | 
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    | VG 
      Ansbach | 
    19.02.2015 
       | 
    AN 10 S 15.00161 | 
    Das Fahreignungs-Bewertungssystem 
      stellt im Gegensatz zum abgelösten Punktesystem keine Warn- und Erziehungsfunktion 
      , sondern nur noch ein Informationssystem dar. Dies zeigt sich eindeutig 
      aus den Motiven des Gesetzgebers, wie sie sich aus der BT-Drs. 18/2775, 
      insbesondere Seite 9 f. ergeben. (RN 24/25) | 
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    | VG 
      Arnsberg | 
    12.02.2015 
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    6 L 1344/14 | 
    Anwendung 
      der Regelung des § 4 StVG in der bis zum 04.05.2014 geltenden Fassung. | 
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    | VG 
      Berlin  | 
    09.02.2015 | 
    11 L 590.14 | 
      Das VG 
        zieht eine nachvollziehbare Parallele zwischen der Neuregelung der sog. 
        unchronologischen Punkteberechnung und der Punktereduzierung. 
      "...Vielmehr 
        ist in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG explizit das Tattagsprinzip geregelt. 
        Zudem ergibt die in § 4 Abs. 6 Satz 2 StVG vorgeschriebene Punktereduktion 
        bei verspäteter Ermahnung oder Verwarnung nur dann Sinn, wenn diesen 
        Maßnahmen erzieherische Wirkung gegenüber dem betreffenden 
        Fahrerlaubnisinhaber zukommen soll und ihm damit vor einer Entziehung 
        nochmals die Chance eingeräumt werden soll, durch eine grundlegende 
        Änderung des Fahrverhaltens die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abzuwenden. 
        Wenn demgegenüber - wie die Gesetzesbegründung ausführt 
        - diese Maßnahmen in erster Linie Informationszwecken für den 
        Betroffenen dienen würden, bliebe ungeklärt, weshalb Punktetäter 
        allein aufgrund des verspäteten Ergreifens einer Maßnahme eine 
        Punktereduktion erhalten sollten. ..."  | 
      | 
  
   
    | VG 
      Neustadt  | 
    21.01.2015 | 
    1 L 1118/14 | 
    Die Fahrerlaubnisbehörde 
      hat für das Ergreifen der Maßnahmen nach dem Punktesystem gemäß 
      § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG auf den Punktestand abzustellen, 
      der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der 
      Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben hat 
      (§ 4 Abs. 5 Satz 5 StVG).  
       | 
     | 
  
   
    | VGH 
      München | 
    07.01.2015 | 
    11 CS 14.2653 | 
    Die Entziehung 
      der Fahrerlaubnis setzt nach § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG voraus, dass die 
      davor liegenden Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 und 2 
      StVG (Ermahnung und Verwarnung) zuvor ergriffen worden sind. Andernfalls 
      reduziert sich der Punktestand nach Maßgabe von § 4 Abs. 6 Sätze 
      2 und 3 StVG auf fünf bzw. sieben Punkte. | 
      | 
  
   
    | VG 
      Frankfurt/Oder | 
    16.12.2014 | 
    2 L 703/14 | 
    Das VG führt 
      aus, wann sich Punkte nach den bis zum 04.12.2014 gültigen Rechenregeln 
      ergeben.  | 
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    | VG 
      Würzburg | 
    15.12.2014 | 
    W 6 S 14.1245 | 
    Erreichen 
      von 8 Punkten - Bindungswirkung der Verwaltung an Eintragungen im FAER | 
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    | VG 
      Gelsenkirchen | 
    09.12.2014 
       | 
    9 L 1533/14 | 
    "... 
      Dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kommt als einem 
      aufgrund einer Verwaltungsvorschrift betreffend den Datenaustausch zwischen 
      den beteiligten Behörden und Gerichten etablierten technischen Standard 
      keinerlei rechtliche Wirkungen gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber 
      zu. Soweit der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog Angaben 
      zu Punkten, zum Bußgeld-Regelsatz und zu Fahrverboten macht, sind 
      diese lediglich nachrichtliche Übernahmen aus Anlage 13 zu § 40 
      FeV bzw. aus der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV. Dementsprechend ist auch 
      im Vorwort zu dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter der Ziffer 
      3.2 lediglich von „Darstellungen“ der Punktebewertung bzw. des 
      Regelsatzes die Rede. ..." | 
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    | VG 
      Gelsenkirchen | 
    09.12.2014 
       | 
    9 K 4520/14 | 
      Es soll 
        nicht mehr darauf ankommen, dass eine Maßnahme den Betroffenen vor 
        der Begehung weiterer Verstöße erreicht und er so die Möglichkeit 
        einer Verhaltensänderung gehabt hat. Der Erziehungsgedanke 
        stehe nicht (mehr) im Vordergrund, eine individuelle Ansprache 
        des Betroffenen sei nicht erforderlich. Die Maßnahmen dienten lediglich 
        der Information über den Stand im System.  | 
      | 
  
   
    | VG 
      Berlin | 
    01.12.2014 | 
    VG 11 L 463.12 | 
    Zur Notwendigkeit 
      einer Punktereduzierung nach den Regelungen des § 4 StVG in der bis 
      zum 04.12.2014 gültigen Fassung. | 
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    | OVG 
      Münster | 
    12.11.2014 | 
    16 B 1126/14 | 
    Für die 
      Beantwortung der Frage, wann sich hier 8 Punkte im Sinne von § 4 Abs. 
      5 Satz 1 Nr. 3 StVG in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung (n.F.) 
      ergeben haben, kommt es auf den Tag der Begehung der letzten zum Erreichen 
      dieser Punkteschwelle führenden Tat an.  | 
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    | VG 
      Göttingen | 
    14.10.2014 | 
    1 B 138/14 | 
    Die Berücksichtigung 
      des Speicherungstatbestandes wird als unproblematisch angesehen.  | 
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    | VG 
      Koblenz | 
    10.10.2014 
       | 
    4 L 938/14 | 
    30 Punkte 
      vor der Entziehung der FE wegen nicht fristgemäßer Vorlage einer 
      Teilnahmebescheinigung an einem ASP führen nach der Neuerteilung und 
      Umrechnung nach § 65 StVG zur Entziehung der Fahrerlaubnis | 
      | 
  
   
    | OVG 
      Münster | 
    15.09.2014 | 
    16 B 797/14 | 
    Verfahrensrelevanter 
      Entscheidungszeitpunkt  | 
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    | VG 
      Hannover | 
    24.09.2014 | 
    15 B 10977/14 | 
      | 
      ?  | 
  
   
    | VGH 
      Mannheim | 
    02.09.2014 | 
    10 S 1302/14 | 
    Der VGH beschäftigt 
      sich mit der Frage der "Rangfolge" zwischen der Anwendung des 
      Tattagprinzips und der Löschung von nicht mehr eignungsrelevanten Eintragungen 
      zum 01.05.2014. | 
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    | OVG 
      Sachsen | 
    31.07.2014 
       | 
     3 B 152/14 | 
    Gewährung 
      von Prozesskostenbeihilfe | 
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    | VG 
      Leipzig | 
    16.06.2014 | 
    1 L 298/14 | 
      | 
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    | VGH 
      Mannheim | 
    03.06.2014 | 
    10 S 744/14 | 
    Bewertung 
      der Ungeeignetheit bei Erreichen von 18 / 8 Punkten | 
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    | VG 
      Stade  | 
    02.06.2014 | 
    1 B 1194/14 | 
    Bepunktungen 
      von rechtskräftigen Zuwiderhandlungen vor dem 01.05.2014, die jedoch 
      erst nach dem 30.04.2014 eingetragen wurden.  | 
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