In Kraft getreten am 01.07.2026 |
1Das
Fahreignungsseminar, die Vorschriften hierzu und der Vollzug werden
von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen wissenschaftlich
begleitet und evaluiert. 2Die Evaluierung hat insbesondere
zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde
Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat. 3Die
Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung
bis zum 1. Mai 2019 dem Bundesministerium für Verkehr
in einem Bericht zur Weiterleitung an den Deutschen Bundestag
vor.
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