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Welchen EU Klassen entspricht alte Klasse 3 Papierführerschein?
Verfasst: Do 22. Feb 2024, 13:32
von Sandra Gropius
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die ehemalige Klasse 3 im Papierführerschein aus den Jahren 1990- 1998 auch dazu berechtigt
einen LKW 7,5 t zu fahren ?
Entspricht Klasse 3 bei Umtausch in einen neuen EU Führerschein der Klasse C1 und/ oder C1E ?
Danke im Voraus
Re: Welchen EU Klassen entspricht alte Klasse 3 Papierführerschein?
Verfasst: Di 27. Feb 2024, 08:47
von Tigger
Hallo,
in der Regel ja, sofern keine Einschränkungen im alten Führerschein vorhanden sind. Welche Klassen wie umgestellt werden findet man in der Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung/FeV.
Re: Welchen EU Klassen entspricht alte Klasse 3 Papierführerschein?
Verfasst: Di 27. Feb 2024, 10:19
von Sandra Gropius
vielen Dank
Re: Welchen EU Klassen entspricht alte Klasse 3 Papierführerschein?
Verfasst: Do 12. Feb 2026, 07:04
von Fugac
Ja, das ist absolut korrekt so. Wer die Klasse 3 vor 1999 gemacht hat, darf weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren. Beim Umtausch in den EU-Führerschein werden dafür normalerweise die Klassen C1 und C1E eingetragen. Das ist der klassische Bestandsschutz, den man sich nicht nehmen lassen sollte.
Re: Welchen EU Klassen entspricht alte Klasse 3 Papierführerschein?
Verfasst: Mi 24. Jun 2026, 14:58
von kolo
Alter Führerschein Klasse 3
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich
mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und
welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf
ich damit fahren?
Nach der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und ein neues
Führerscheindokument eingeführt, der Scheckkartenführerschein. Diese Reform war
überfällig, da nach altem Recht die damalige Klasse 3 auch zum Führen von Lkw bis 7,5 t und
Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte. In der Prüfung dagegen wurde immer nur mit Pkw und
Solo ausgebildet. Diese Regelung war für diejenigen, die es dennoch mit dem Fahren von Lkw
versuchten, geradezu unfallträchtig und sorgte für Angst vor dem Autofahren. Um die
Besitzer des alten 3er Führerscheins nicht zu benachteiligen, gilt für diese eine
Besitzstandsregelung.
Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und
Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte
1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die
Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher
Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach
wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.Besitzstandsregelung für
Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im
einzelnen:
• Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE
und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit
dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren
werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
• Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit
Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im
neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der
"3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im
Zug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist,
dann muss der Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden. Ab dem 50
Lebensjahr ist eine ärztliche Untersuchung und augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss
ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
• die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
• wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss
die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5
Jahre wiederholt werden
Einschluss weiterer Klassen
Die alte Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5. Diese werden
nach neuem Recht ersetzt durch die Klassen M und L.
M: Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und 45 km/h
L: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h
Umtausch alter in neue (Scheckkarten-)Führerscheine
Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten
Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein,
DDR-Führerscheine. Wer allerdings auf Antrag auch die (eingeschränkte) Kl. C/ CE weiter behalten
möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen.
Wir empfehlen, vor Reisen ins europäische Ausland die alten Führerscheine in die neuen
Scheckkartenführerscheine umzutauschen, da die dortige Polizei mit den alten Führerschein-
Klassen-Bezeichnungen womöglich überfordert ist. Anlass für Missverständnisse und unnötige
Streitereien wäre dann gegeben...
Der Sinn der damaligen Führerscheinreform: Weniger Unfälle, weniger Angst
vorm Autofahren
Fahrschüler der ehemaligen Klasse 3 wurden nur mit Pkw (Solo) ausgebildet. Sie erhielten aber
einen Führerschein, der berechtigte, auch Lkw und Lkw mit Anhänger zu fahren. Nach heutigem
Recht erhielten Sie zusätzlich die Klassen C1, C1E und CE (eingeschränkt). Die Führung solcher
Lkw, mit Anhänger, erfordert besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in der Bedienung der
Bremsanlage und im Führen von Anhängern. Diese hatten Sie natürlich nicht.
Die alte Regelung war unfallträchtig und führte zu Angst vor dem Autofahren. Mir ist der Fall eines
ehemaligen Fahrschülers mit Namen Bodo (Name geändert) bekannt. Sein Chef, Bauunternehmer,
forderte ihn auf, mit einem der Firmen-Lkw zu einer Baustelle zu fahren. Bodo wehrte sich zuerst
mit dem Hinweis, er hätte keinerlei Erfahrung. Der Chef forderte ihn nochmal auf und wies ihn auf
seinen Führerschein hin, nach dem er dazu berechtigt sei. Schließlich gab Bodo nach und fuhr mit
dem Lkw los. Er blieb schon bei der Firmenausfahrt am Tor hängen, riss mit dem Lkw das halbe
Tor ein. Schaden am Tor und am Lkw nach damaligen Preisen ca. 15.000 DM. Er wurde vom Chef
beschimpft, fuhr dann viele Jahre lang nicht mehr Auto: Nach dem Unfall hatte er Angst vor dem
Autofahren bekommen.
Anmerkung: Mich wundert es, dass der Chef schimpfte. Er hat es ja so gewollt.
Die Schaffung einer neuen Klasse B (Pkw, Lkw bis 3,5 t, Mitführen von Anhängern eingeschränkt
möglich) ist nur konsequent und sicher.
Wer aber mit altem Führerschein Klasse 3 dennoch Lkw fahren will, dem sei ein dringender Rat
gegeben: Bitte in eine Fahrschule mit Lkw-Ausbildung gehen und sich dort gründlich schulen
lassen!
Quelle:
M. Schue, P. Glowalla, J. Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts. Kirschbaum 2008