Doppeldeckerbus als mobiler Seminarraum
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				easyrider
 
Doppeldeckerbus als mobiler Seminarraum
Welche Fahrerlaubnisklasse wird benötigt, wenn ein zu Seminar- u. Schulungszwecke umgebauter Doppeldeckerbus (ehem. Berliner-Verkehrsbetriebe) gefahren werden soll. Dieser Bus soll lediglich zu den Veranstaltungsorten  (ohne Fahrgäste) gefahren werden, wo er (stationär) als Veranstaltungsraum zur Verfügung steht (Sitzplätze >18 ). Genügt hierzu die Klasse C oder muss Klasse D gemacht werden?
			
			
									
									
						- MorkvomOrk
 - Forums-Methusalem
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 - Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
 - Wohnort: Mainfranken, Bayern
 
Nach neuem Recht ist für das Führen von Bussen grundsätzlich immer die Klasse D erforderlich. Lediglich in den in § 6 Abs. 4 FeV genannten Fällen wäre die Klasse C ausreichend.
Aufgrund bestehender Besitzstände kann der Doppeldeckerbus aber von allen FE-inhabern der früheren Klasse 2 oder der Klasse C mit Schlüsselzahl 172 (= umgetauschter früherer Führerschein der Klasse 2) gefahren werden!
Im übrigen tendiere ich dazu, daß Klasse D erforderlich ist, da ich der Auffassung bin, daß die Fahrten von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort keine in § 6 Abs. 4 FeV aufgeführten Überführungsfahrten im klassischen Sinn darstellen (Überführungsfahrten = Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte etc.)
			
			
									
									
						Aufgrund bestehender Besitzstände kann der Doppeldeckerbus aber von allen FE-inhabern der früheren Klasse 2 oder der Klasse C mit Schlüsselzahl 172 (= umgetauschter früherer Führerschein der Klasse 2) gefahren werden!
Im übrigen tendiere ich dazu, daß Klasse D erforderlich ist, da ich der Auffassung bin, daß die Fahrten von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort keine in § 6 Abs. 4 FeV aufgeführten Überführungsfahrten im klassischen Sinn darstellen (Überführungsfahrten = Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte etc.)
- Volker Kalus
 - Fortgeschrittener
 - Beiträge: 2693
 - Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
 - Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz
 
Mann o Mann es gibt Konstellationen, die gibt es nicht  
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Aber wie ich immer zu sagen pflege: Dies ist die Würze in unserem Geschäft (manchmal wird einem schon mal die Suppe versalzen
 )
Ich vertrete auch die Meinung, dass es sich hier um keine Überführung im Sinne des § 6 FeV handelt. Außerdem wie soll wirkungsvoll ausgeschlossen werden, dass der Bus nicht auch mal mit Passagieren bewegt wird. Und dann wird man wohl kaum einen speziellen Fahrer engagieren oder ?
			
			
									
									
						Aber wie ich immer zu sagen pflege: Dies ist die Würze in unserem Geschäft (manchmal wird einem schon mal die Suppe versalzen
Ich vertrete auch die Meinung, dass es sich hier um keine Überführung im Sinne des § 6 FeV handelt. Außerdem wie soll wirkungsvoll ausgeschlossen werden, dass der Bus nicht auch mal mit Passagieren bewegt wird. Und dann wird man wohl kaum einen speziellen Fahrer engagieren oder ?
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				Thomas Rieger
 
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