Nachweis der Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall

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zeltbau
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Nachweis der Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall

Beitrag von zeltbau » Do 17. Sep 2026, 20:49

Ich stehe in Verhandlungen mit dem Labo, dem Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten, meine Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall nachzuweisen. Gerade beginnt eine endlose Prozedur, Gutachten zu beauftragen, die man selbst bezahlen muss für halboffiziell Institute, während fachmedizinisch klar ist, dass die Fahrtüchtigkeit besteht. Gibt es da Möglichkeiten, aus dem Zugriff dieser Behörde zu entkommen?

max_relax
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Re: Nachweis der Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall

Beitrag von max_relax » Mo 21. Sep 2026, 10:50

Du schreibst, dass "fachmedizinisch klar ist, dass die Fahrtüchtigt besteht".

Hast du eine aussagekräftige schriftliche Bescheinigung eines Facharztes? Die Betonung liegt auf "schriftlich", "Facharzt" und "aussagekräftig", also eine ärztliche Bescheinigung, die über das übliche "es bestehen hausärztlicherseits keine Bedenken an der Fahreignung" hinausgeht.

Falls ja, leg der Behörde diese Bescheinigung vor. Die Behörde hat einen Ermessensspielraum; innerhalb dieses Ermessensspielraums darf sie nicht nur belastende Tatsachen verwenden, sondern muss auch ggfs. entlastende Tatsachen in Ihre Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist natürlich keine Garantie dafür, dass die behördliche Anordnung aufgehoben wird, aber es könnte deine Verhandlungsposition stärken.
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