Guten Abend zusammen!
Folgender Sachverhalt läßt mir keine Ruhe:
Ich möchte meine Fahrerlaubnis (C 1 E) verlängern lassen. Dazu habe ich telefonisch meine Führerscheinakte von meinem ehemaligen Wohnort zu meinem jetzigen überstellen lassen. Parallel wurde mir ein Auszug aus dem Führerschein-Register übersandt. Darin sind alle (!) FE-Erteilungen sowie FE-Entzüge seit 1980 aufgelistet. Geschichte zu den FE-Entzügen:
M (4)             erteilt        26.03.1980
C 1 E             erteilt        18.05.1982
Alle                entzogen   23.06.1984      (ca. 2 %o, keine MPU) § 316 StGB)
C 1 E             erteilt        28.05.1985
Alle                entzogen   28.03.1990      (ca. 2 %o, 1 MPU) § 316 StGB)
C 1 E             erteilt        11.02.1991
Alle                entzogen   17.05.2002      (3,01 %o, 2 MPU) § 323a StGB, fahrlässiger Vollrausch)
BE                 erteilt        28.05.2003
C 1 E             erteilt        28.05.2003
Bemerkungen: -----------
Frage 1: Stehen diese Sachen noch alle in meiner Akte, die übersandt wurde und wenn ja, darf das überhaupt sein und noch für
             eine Beurteilung verwertet werden? Es liegt ja alles im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters eine Eignung zum 
             Führen von Kfz aufgrund von Vordelikten anzuzweifeln...
Frage 2: Gehe ich richtig in der Annahme, daß ab Wiedererteilung eine 10-Jahres-Frist zur Löschung dieser Einträge greift und 
             somit eigentlich bis heute alles gelöscht sein müßte?
Bei der (recht abenteuerlichen) Wiedererlangung meiner FE war der damalige SB der FE-Stelle sehr kooperativ. Hier in einer großen Stadt gehe ich davon aus, daß es hier härter zugeht....
Zur Ergänzung sei noch gesagt, daß ich am 29.01.2008 (Datum Rechtskraft) wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Dazu 
Frage 3: Ist diese Straftat (ich weiß nicht, ob die überhaupt aktenkundig ist) FE-relevant? Sie steht nicht in Zusammenhang mit    
             einem Verkehrsdelikt (110 Tagessätze). Steht das noch im Führungszeugnis (wenn ich mich nicht irre verjährt sowas
             nach 5 Jahren...). Wird bei FE-Verlängerung überhaupt ein neues Führungszeugnis angefordert?
Dann sei noch gesagt, daß ich Anfang Juli d. J. per Unterbringungsgesetz (Selbstmordabsichten geäußert) durch die Polizei in die Psychiatrie gebracht wurde (2,5 %o). Habe dort eine Freiwilligkeitsklausel unterschrieben (um richterliche Verfügung zu umgehen). Auch hier weiß ich nicht, ob dieses Intermezzo der FE-Behörde bekannt wurde.
Frage 4: Wäre diese Sache dann auch von Bedeutung für die FE-Behörde bzw. verwertbar? Und wenn ja, wie lange??? Besser gesagt, 
             geht ein derart gelagerter Sachverhalt überhaupt in die Führerscheinakte ein, zumal ich ja eine Freiwilligkeitserklärung
             abgegeben habe?
Heute habe ich die ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung des FS C 1 E gemacht, ohne Einschränkungen.
Ich traue allerdings der Sache wegen den o. g. Dingern nicht.
Wenn ich jetzt Akteneinsicht beantrage bzw. gleich den Antrag stelle, wecke ich da evtl. schlafende Hunde? Oder ist es besser auf den C 1 E erstmal zu verzichten? Das schmälert natürlich meine Jobaussichten gewissermassen (suche auch keinen Fahrerjob, aber man weiß ja nie, ob man den C 1 E mal braucht). Ich beziehe Alg II und kann mir auch deshalb keine eventuelle MPU leisten.
Wer weiß hier Rat?
Freue mich über jeden Tipp!
Vielen Dank und Gruß
Munko
			
			
									
									
						Antrag auf Verlängerung C 1 E - droht MPU?
- 
				Munko
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- Fraggle
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Re: Antrag auf Verlängerung C 1 E - droht MPU?
Hallo Munko,
nachdem die Neuerteilung länger als 10 Jahre her ist, sollte die FS-Akte entprechend bereinigt sein!
Das Körperverletzungsdelikt steht aller Wahrscheinlichkeit nach im Führungszeugnis. Ob dieses bei einer Verlänhgerung einer FE-Klasse angefordert wird hängt aber von der jeweiligen Führerscheinstelle ab.
Ob die freiwillige Unterbringung wg. Suizid aktenkundig ist könnte durch eine vorherige Akteneinsicht geklärt werden. Steht dir zu könnte allerdings gebührenpflichtig sein (10-15€).
Ich denke aber, dass einer Verlängerung deiner FE-Klasse C1E nichts im Wege stehn dürfte. Wenn du trotzdem Bammel hast lasse die C1E einfach auslaufen.
			
			
									
									
						nachdem die Neuerteilung länger als 10 Jahre her ist, sollte die FS-Akte entprechend bereinigt sein!
Das Körperverletzungsdelikt steht aller Wahrscheinlichkeit nach im Führungszeugnis. Ob dieses bei einer Verlänhgerung einer FE-Klasse angefordert wird hängt aber von der jeweiligen Führerscheinstelle ab.
Ob die freiwillige Unterbringung wg. Suizid aktenkundig ist könnte durch eine vorherige Akteneinsicht geklärt werden. Steht dir zu könnte allerdings gebührenpflichtig sein (10-15€).
Ich denke aber, dass einer Verlängerung deiner FE-Klasse C1E nichts im Wege stehn dürfte. Wenn du trotzdem Bammel hast lasse die C1E einfach auslaufen.
- 
				Munko
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Re: Antrag auf Verlängerung C 1 E - droht MPU?
Vielen Dank Fraggle für Deine
Einschätzung der Situation.
Bisher habe ich nichts unternommen. Was mich an der Lage irritiert ist, ob überhaupt eine andere Führerscheinstelle einen Verwaltungsakt vornehmen k ö n n t e.., wenn die vorhergehende nichts in (meinen beiden) Hinsichten bislang unternommen hat. Wenn dem der Fall ist, wären das ja "Willkürakte" die mit dem Anspruch auf gleichrechtliche Behandlung eines Bürgers widersprächen.
Damals, als mir zum III. mal der Führerschein entzogen wurde, hat mein verkehrspsyochologischer Trainer erstmal die FE-Akte vom Landkreis an die Stadt überstellen lassen, weil die auf dem LRA "härter" vorgehen würden, als die bei der "Stadt".
Darf so etwas, also so unterschiedliche Behandlungen von gleichgelagerten Fällen, überhaupt gehen???
Aber erst mal egal, ich werde meinen Antrag auf Verlängerung C 1 E beantragen. Darauf zu verzichten sehe ich nicht ein.
Dann werden halt die Schwerter gezogen.
Eigentlich, am Rande erwähnt, dürfte aufgrund irgendwelchem Zeugs eigentlich niemanden erlaubt sein, Auto zu fahren.
Nochmals vielen Dank für Deine Einschätzung.
Gruß und "frohes Fest" + "guten Rutsch"
Munko
			
			
									
									
						Einschätzung der Situation.
Bisher habe ich nichts unternommen. Was mich an der Lage irritiert ist, ob überhaupt eine andere Führerscheinstelle einen Verwaltungsakt vornehmen k ö n n t e.., wenn die vorhergehende nichts in (meinen beiden) Hinsichten bislang unternommen hat. Wenn dem der Fall ist, wären das ja "Willkürakte" die mit dem Anspruch auf gleichrechtliche Behandlung eines Bürgers widersprächen.
Damals, als mir zum III. mal der Führerschein entzogen wurde, hat mein verkehrspsyochologischer Trainer erstmal die FE-Akte vom Landkreis an die Stadt überstellen lassen, weil die auf dem LRA "härter" vorgehen würden, als die bei der "Stadt".
Darf so etwas, also so unterschiedliche Behandlungen von gleichgelagerten Fällen, überhaupt gehen???
Aber erst mal egal, ich werde meinen Antrag auf Verlängerung C 1 E beantragen. Darauf zu verzichten sehe ich nicht ein.
Dann werden halt die Schwerter gezogen.
Eigentlich, am Rande erwähnt, dürfte aufgrund irgendwelchem Zeugs eigentlich niemanden erlaubt sein, Auto zu fahren.
Nochmals vielen Dank für Deine Einschätzung.
Gruß und "frohes Fest" + "guten Rutsch"
Munko
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