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				Verfall der Klasse 2 und Kom bei Insulinpflicht
				Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:18
				von Ronvinzenz13
				Obwohl ich als Insulinpflichtiger  Nicht auffällig bin,möchte mich die Führerscheinstelle  Schweinfurt zwingen  meinen Führer 
schein  zu verlängernoder  ich darf nur noch  bis3,5t  fahren  aber mein Führerschein  Klasse 3 gemacht 1969  schliest  /,5t ein  
Kann ich dageen Vorgehen ?
			 
			
					
				Re: Verfall der Klasse 2 und Kom bei Insulinpflicht
				Verfasst: Do 13. Jun 2019, 17:09
				von Hartmut
				Im Führerscheinrecht wird zwischen Fahrzeugen der Gruppe 1 (= Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) und Fahrzeugen der Gruppe 2 (= mehr als 3,5 t) unterschieden. Die alte Klasse 3 beinhaltet somit Berechtigungen der Gruppe 1 und der Gruppe 2. 
Bei einem (Insulinpflichtigen) Diabetiker sind Nachuntersuchungen (man kann es auch Kontrolluntersuchungen nennen) erforderlich. Daher wird ein ärztliches Gutachten eines Internisten mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation oder ein Gutachten eines Diabetologen für unter die Gruppe 2 fallenden Berechtigungen erforderlich sein. 
siehe auch Anlage 4 Nr. 5 zur Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_4.html