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Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Mi 4. Jun 2025, 06:02
von Flash928
Hallo zusammen, ich habe ein Problem welches mir enorme Kopfschmerzen macht und hoffe es kann mir jemand helfen.
Mir wurde vor 15 Jahren der Führerschein aufgrund von btm entzogen. Ich bin zwei mal angehalten worden in einem Abstand von 3 Tagen und habe zu dem Zeitpunkt Amphetamin und Cannabis konsumiert.
Nun sind die Einträge getilgt und in der kba Auskunft sowie im Register nichts mehr zu finden. Heute habe ich bei der Führerscheinstelle den Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Mein Problem ist dass ich vor 12 Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Diese habe ich damals mit dem paragraph 35 erfolgreich verbüßt. Das habe ich in dem Antrag natürlich nicht angegeben. Ich bin leider in meiner Vergangenheit noch 3 mal rechtskräftig verurteilt worden und habe eine laufende Bewährungsstrafe gehabt bis vor 1,5 Jahren. Keine der Straftaten hatte Bezug zum Verkehr geschweige denn mit btm. Ich habe mit offenen Karten gespielt und gesagt dass ich noch eine Eintragung im Führungszeugnis habe. Auf der Führerscheinstelle hieß es dass erstmal das Führungszeugnis abgewartet werden muss und dann entschieden wird. Kann es sein dass mir wegen der Verurteilungen eine Erteilung versagt wird ? Vor allem wie gehe ich dann damit um ?
Leider habe ich das Führungszeugnis noch nicht einsehen können.
Ich hoffe hier kann mir jemand qualifiziert weiterhelfen.
Lg

Simon Trust

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Do 5. Jun 2025, 12:52
von barbarossa
Nach 15 Jahren ohne Fahrerlaubnis muss zunächst definitiv mit der Anordnung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung gerechnet werden.

Ob die Verurteilungen wegen Straftaten zur Eignungsprüfung herangezogen werden, muss im Einzelfall entschieden werden. In Frage kommen hierbei auch Straftaten ohne verkehrsrechtlichen Bezug, wenn z. B. Anhaltspunkte für ein erhöhtes Aggressionspotenzial bestehen (z. B. gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte o. ä. - nicht abschließend!). Es gäbe dann die Möglichkeit, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen (MPU), um zu klären, ob sich ggfs. vorhandene charakterliche Mängel auf die Kraftfahreignung auswirken.

Es bleibt hier tatsächlich nichts anderes übrig, als die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde abzuwarten.

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 12:31
von Flash928
Habe das Führungszeugnis bekommen. Es steht natürlich noch meine Haftstrafe drin und 2 folge Verurteilungen wegen Diebstahl und Betrug. Ich habe das Gefühl dass es sich für mich in der Konstellation erledigt hat mit der Neuverteilung könnte kotzen dass die Vergangenheit mich so einholt/

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 13:39
von Borner78
Ob die 2 Straftaten eine Eignungsüberprüfung rechtfertigen. Es muss immer ein Bezug zum Straßenverkehr bestehen.
Es ist mit Sicherheit eine Einzelfallentscheidung.

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 15:16
von Flash928
Ok also keine meiner Straftaten hat Bezug zum Verkehr. Es waren Ladendiebstähle und der Betrug. Selbst bei dem einbruchsdiebstahl wurde kein kfz benutzt.

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 15:22
von Flash928
Die Frage ist ja wer entscheidet das ? Kann ich da mit irgendjemandem reden ?

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 06:54
von matchbox
Solange es nicht um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung geht, sollten die Verurteilungen keine Rolle spielen.

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 07:29
von Flash928
Nein es geht lediglich um die Fahrerlaubnis Klasse b

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Do 3. Jul 2025, 12:05
von Flash928
Hat irgendjemand Erfahrungswerte wie lange es dauert bis ich Bescheid bekomme von der Behörde ob mein Antrag durch gegangen ist ?

Re: Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU

Verfasst: Do 3. Jul 2025, 15:20
von Borner78
Die Frage kann dir nur die zuständige Behörde beantworten.
Jede Behörde hat eine andere Bearbeitungszeit. Die Urlaubszeit macht es mit Sicherheit nicht besser.