Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volker Kalus
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von Volker Kalus » Do 12. Jul 2012, 13:29
Dann braucht man das nicht, außer Du befindest Dich in einem Antragsverfahren bei dem diese Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung z.B.)
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M.Thöle
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von M.Thöle » Do 12. Jul 2012, 13:43
Ich fordere mir alle Akten an und werfe zumindest einen Blick rein, da ich z.B. einmal bei einem Diebstahlsdelikt über die Strafakte erst eine Drogenabhängigkeit in Erfahrung bringen konnte. Das Diebstahlsdelikt hat nichts mit der Fahreignung zu tun, die Drogenabhängigkeit dagegen sehr wohl. Die Diebstähle waren als Beschaffungskriminalität zu sehen.
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Frank76
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von Frank76 » Do 12. Jul 2012, 16:31
Heute kam der Brief.
Und was darf ich mitteilen?
Prüfungsfreie Neuerteilung mit Austellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis ab sofort.
Danke für Eure Ratschläge
Gruß
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M.Thöle
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von M.Thöle » Fr 13. Jul 2012, 06:08
Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt!

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