| § 13a FeV | Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik  | 
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 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen oder 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn 
 Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.“  | 
        
 Recht  | 
      
| Fundstellen: | BASt- Informationsblatt zur MPU | |
|   Anmerkungen: 
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Urteile: 
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