§ 13a FeV | Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik |
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1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen oder 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.“ |
Recht |
Fundstellen: | BASt- Informationsblatt zur MPU | |
Anmerkungen:
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Urteile:
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