1. 
              Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, soweit hierzu 
              Eintragungen vorliegen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, 
              Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift des Betroffenen, Staatsangehörigkeit, 
              sowie Hinweise auf Zweifel an der Identität gemäß § 28 Absatz 5 
              des Straßenverkehrsgesetzes,
            2. 
              die entscheidende Stelle, Tag der Entscheidung, Geschäftsnummer 
              oder Aktenzeichen, die mitteilende Stelle und der Tag der Mitteilung,
            3. 
              Ort, Tag und Zeit der Tat, die Angabe, ob die Tat in Zusammenhang 
              mit einem Verkehrsunfall steht, die Art der Verkehrsteilnahme sowie 
              die Fahrzeugart,
            4. 
              der Tag des ersten Urteils oder bei einem Strafbefehl der Tag der 
              Unterzeichnung durch den Richter sowie der Tag der Rechtskraft oder 
              Unanfechtbarkeit, der Tag der Maßnahme nach den §§ 94 und 111a der 
              Strafprozeßordnung,
            5. 
              Bei Entscheidungen wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit 
              die rechtliche Bezeichnung der Tat unter Angabe der angewendeten 
              Vorschriften, bei sonstigen Entscheidungen die Art, die Rechtsgrundlagen 
              sowie bei verwaltungsbehördlichen Entscheidungen nach § 28 Absatz 
              3 Nummer 4, 5, 6, 8 und 10 des Straßenverkehrsgesetzes der Grund 
              der Entscheidung,
            6. 
              die Haupt- und Nebenstrafen, die nach § 59 des Strafgesetzbuches 
              vorbehaltene Strafe, das Absehen von Strafe, die Maßregeln der Besserung 
              und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel oder die 
              Jugendstrafe, die Geldbuße und das Fahrverbot, auch bei Gesamtstrafenbildung 
              für die einbezogene Entscheidung,
            7. 
              die vorgeschriebene Einstufung als 
             
              a) 
                Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter 
                Sperre mit drei Punkten,
                b) Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 
                und ohne isolierte Sperre oder als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende 
                Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten oder
                c) verkehrssicherheitsbeeinträchtigende 
                Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt
            
             und 
              die entsprechende Kennziffer,
            8. 
              die Fahrerlaubnisdaten unter Angabe der Fahrerlaubnisnummer; der 
              Art der Fahrerlaubnis, der Fahrerlaubnisklassen, der erteilenden 
              Behörde und des Tages der Erteilung, soweit sie im Rahmen von Entscheidungen 
              wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dem Fahreignungsregister 
              mitgeteilt sind,
            9. 
              bei einer Versagung, Entziehung oder Aberkennung 
              des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen oder 
              einer Feststellung über die fehlende Fahrberechtigung 
              durch eine Fahrerlaubnisbehörde der Grund der Entscheidung 
              und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag 
              des Ablaufs einer Sperrfrist;
            10. 
              bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Tag des Zugangs der 
              Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde 
              sowie der Tag des Ablaufs der Sperrfrist,
            11. 
              bei einem Fahrverbot den Hinweis auf § 25 Absatz 2a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes 
              und den Tag des Fristablaufs sowie bei einem Verbot oder einer Beschränkung, 
              ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, der Tag des Ablaufs 
              oder der Aufhebung der Maßnahme,
            12. 
              bei der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, 
              einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen 
              Beratung die rechtliche Grundlage, der Tag der Beendigung des Seminars, 
              der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und der Tag, 
              an dem die Bescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt 
              wurde,
            13. 
              der Punktabzug aufgrund der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar,
            14. 
              bei Maßnahmen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 und 
              § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des 
              Straßenverkehrsgesetzes die Behörde, der Tag und die Art der Maßnahme 
              sowie die gesetzte Frist, die Geschäftsnummer oder das Aktenzeichen.
          
           
            1. 
              die Angaben zur Person nach Absatz 1 Nr.1 mit Ausnahme des Hinweises 
              auf Zweifel an der Identität,
            2. 
              die Angaben zur Entscheidung nach Absatz 1 Nummer 2,
            3. 
              Ort und Tag der Tat,
            4. 
              der Tag der Unanfechtbarkeit, sofortigen Vollziehbarkeit oder Rechtskraft 
              der Entscheidung, des Ruhens oder des Erlöschens der Fahrlehrerlaubnis 
              oder Tag der Abgabe der Erklärung,
            5. 
              Angaben zur Entscheidung nach Absatz 1 Nummer 5,
            6. 
              die Höhe der Geldbuße,
            7. 
              Angaben zur Fahrlehrerlaubnis in entsprechender Anwendung des Absatzes 
              1 Nummer 8,
            8. 
              bei einer Versagung der Fahrlehrerlaubnis der Grund der Entscheidung,
            9. 
              der Hinweis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister bei Erteilung 
              einer Fahrlehrerlaubnis nach vorangegangener Versagung, Rücknahme 
              und vorangegangenem Widerruf.