1.
Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, soweit hierzu
Eintragungen vorliegen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad,
Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift des Betroffenen, Staatsangehörigkeit,
sowie Hinweise auf Zweifel an der Identität gemäß §
28 Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes,
2.
die Tatsache, ob über die betreffende Person Eintragungen vorhanden
sind,
3.
die Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten mit den Angaben über
a)
die entscheidende Stelle, Tag der Entscheidung und Geschäftsnummer
oder Aktenzeichen, die mitteilende Stelle und Tag der Mitteilung,
Tag der Rechtskraft,
b)
Ort, Tag und Zeit der Tat, die Angabe, ob die Tat im Zusammenhang
mit einem Verkehrsunfall steht, die Art der Verkehrsteilnahme
sowie die Fahrzeugart,
c)
die rechtliche Bezeichnung der Tat unter Angabe der anzuwendenden
Vorschriften, die Höhe der Geldbuße und das Fahrverbot,
d)
bei einem Fahrverbot den Hinweis auf § 25
Absatz 2a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes und den Tag
des Fristablaufs,
e)
die Fahrerlaubnis nach §
59 Absatz 1 Nummer 8,
f)
die vorgeschriebene Einstufung als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende
Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten oder als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende
Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt und die entsprechende Kennziffer,
4.
die Angaben über die Fahrerlaubnis (Klasse, Art und etwaige Beschränkungen)
sowie
a)
die unanfechtbare Versagung einer Fahrerlaubnis, einschließlich
der Ablehnung der Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis,
b)
die rechtskräftige Anordnung einer Fahrerlaubnissperre und der
Tag des Ablaufs der Sperrfrist,
c)
die rechtskräftige oder vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis
und der Tag des Ablaufs der Sperrfrist,
d)
die unanfechtbare oder sofort vollziehbare Entziehung oder Rücknahme
sowie der unanfechtbare oder sofort vollziehbare Widerruf einer
Fahrerlaubnis,
e)
das Bestehen eines rechtskräftigen Fahrverbots unter Angabe des
Tages des Ablaufs des Verbots,
f)
die rechtskräftige Aberkennung des Rechts,
von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen und der
Tag des Ablaufs der Sperrfrist sowie die Feststellung über
die fehlende Fahrberechtigung,
g)
die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins
nach § 94 der Strafprozeßordnung, und
h)
der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis.
5.
die Eintragungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes
über Entscheidungen der Strafgerichte mit den Angaben über
a)
die entscheidende Stelle, den Tag des ersten Urteils oder bei
Strafbefehlen den Tag der Unterzeichnung durch den Richter, die
Geschäftsnummer oder das Aktenzeichen, die mitteilende Stelle
und den Tag der Mitteilung, den Tag der Rechtskraft,
b) Ort, Tag und Zeit der
Tat, die Angaben, ob die Tat im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
steht, die Art der Verkehrsteilnahme sowie die Fahrzeugart,
c) die rechtliche Bezeichnung
der Tat unter Angabe der angewendeten Vorschriften, die Haupt-
und Nebenstrafe, die nach § 59 des Strafgesetzbuches vorbehaltene
Strafe, das Absehen von Strafe, die Maßregeln der Besserung
und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel
und die Jugendstrafe, die Geldstrafe, die rechtskräftige
oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und den Tag
des Ablaufs der Sperrfrist, die Anordnung einer Fahrerlaubnissperre
und den Tag des Ablaufs der Sperrfrist, das Bestehen eines rechtskräftigen
Fahrverbots unter Angabe des Ablaufs des Verbots sowie die vorgeschriebene
Einstufung als Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder
mit isolierter Sperre mit drei Punkten oder als Straftat ohne
Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne isolierte Sperre mit zwei
Punkten und die entsprechende Kennziffer,
d) bei einem Fahrverbot den
Hinweis auf § 25 Absatz 2a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes
oder § 44 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches und den Tag
des Fristablaufs,
e) die Angaben über
die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1 Nummer 8,
6.
die Eintragungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 9 des Straßenverkehrsgesetzes
über Entscheidungen der Justizbehörden bei Beschlagnahme,
Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins oder über
die vorläufige Entziehung des Führerscheins nach §
94 oder § 111a der Strafprozessordnung mit den Angaben über
die entscheidende Stelle, den Tag der Maßnahme und die Geschäftsnummer
oder das Aktenzeichen, die mitteilende Stelle und den Tag der Mitteilung
und Angaben über die Fahrerlaubnis nach § 59 Absatz 1
Nummer 8.