§ 6a FeV | Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 |
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2Die
Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber
bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen
für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fällen darf
die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis der
Klasse B zugeteilt werden.
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Anmerkungen:
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Schlüsselzahl
96: Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt. |
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Urteile:
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