| § 6a FeV | Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96  | 
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             2Die 
            Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber 
            bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen 
            für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fällen darf 
            die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis der 
            Klasse B zugeteilt werden. 
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|   Anmerkungen: 
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        Schlüsselzahl 
          96:  Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.  | 
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|   Urteile: 
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